In diesem Seminar sollen Teilnehmer die juristischen Fallstricke und das Handwerkszeug kennenlernen, um auch in schwierigen Situationen erfolgreich mit dem Betriebsrat umgehen zu können. Die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts sollen in kompakter Form überblicksartig dargestellt werden.
Dabei liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf den materiellen Beteiligungsrechten des Betriebsrates: Welche Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte hat der Betriebsrat? Welche Forderungen kann der Betriebsrat berechtigterweise stellen? Muss der Arbeitgeber den Forderungen des Betriebsrates nachkommen? Welche kann er ablehnen? Wie lassen sich Konflikte vermeiden und lösen?
Nach diesem Business-Quickforum können Sie Interessen und Positionen des Unternehmens gegenüber dem Betriebsrat effektiver vertreten und lösungsorientiert umsetzen.
Sie erhalten konkrete Anregungen und Hinweise, wie Sie gesetzliche Spielräume nutzen können, um mit dem Betriebsrat unter Berücksichtigung unternehmerisch-wirtschaftlicher Interessen zu einem angemessenen Ausgleich kommen zu können.
Sie erhalten einen Überblick über die Grundlage des Betriebsverfassungsrechtes sowie der einschlägigen Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte der einzelnen Organe des BetrVG und
| 14.00 Uhr | Begrüßung |
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14.05 Uhr | Wie stellt sich die Arbeitnehmervertretungsstruktur in der Betriebsverfassung dar? Welche Organe gibt es im Betriebsverfassungsrecht? Was ist ein Betriebsrat, ein Wirtschaftsausschuss oder ein Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat? Wann sind diese Organe zu bilden? Welche Kompetenzen haben diese? Wann sind Wirtschaftsausschuss oder Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat zu beteiligen? Wie sind diese zu beteiligen? |
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14.50 Uhr | Pause |
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15.00 Uhr | Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten? Wie wirkt sich die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG auf Beteilungsrecht nach § 87 BetrVG aus? Was kann der Arbeitgeber tun, wenn der Betriebsrat die Mitwirkung bei einer regelungsbedürftigen Frage blockiert? Wann ist die Anrufung der Einigungsstelle sinnvoll? Wann ist der Betriebsrat bei personellen Angelegenheiten zu beteiligen? Wann liegt eine Einstellung oder Versetzung vor? Wie ist der Betriebsrat bei einer Kündigung zu beteiligen? Welche Angaben kann der Betriebsrat verlangen? Welche Informationen muss der Arbeitgeber liefern? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat einer personellen Maßnahme nicht zustimmt? |
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15.50 Uhr | Kaffeepause |
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16.10 Uhr | Bestehen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten? Wann liegt eine beteiligungspflichtige Betriebsänderung vor? Was ist ein Interessenausgleich, was ist ein Sozialplan? Was kann der Arbeitgeber machen, wenn der Betriebsrat die Mitwirkung bei der Umsetzung der Betriebsänderung verweigert? Kann der Betriebsrat die Unterlassung der Maßnahme verlangen und gerichtlich durchsetzen? Praktische Fragen im Zusammenhang mit der Verhandlung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans. |
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17.00 Uhr | Pause |
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17.10 Uhr | Wie kann der Arbeitgeber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung aufbauen? Was kann der Arbeitgeber machen, wenn die Fronten im Rahmen einer Verhandlung verhärtet sind? Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einer Einigung - zwingen -? Wie können Sie Ihre unternehmerischen Zielsetzungen optimal verwirklichen und Risiken eingrenzen? |
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18.00 Uhr | Get-Together, Erfahrungsaustausch mit Führungskräften und Unternehmern, Kontaktpflege |
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19.00 Uhr | Ende der Veranstaltung
Referent: Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln |
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EUR 325,00 + MwSt.