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 BQ-22

Der konfrontative Betriebsrat - professioneller Umgang mit Arbeitnehmervertretern unter Berücksichtigung der materiellen Beteiligungsrechte nach BetrVG

In diesem Seminar sollen Teilnehmer die juristischen Fallstricke und das Handwerkszeug kennenlernen, um auch in schwierigen Situationen erfolgreich mit dem Betriebsrat umgehen zu können. Die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts sollen in kompakter Form überblicksartig dargestellt werden.

Dabei liegt der Schwerpunkt der Darstellung auf den materiellen Beteiligungsrechten des Betriebsrates: Welche Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte hat der Betriebsrat? Welche Forderungen kann der Betriebsrat berechtigterweise stellen? Muss der Arbeitgeber den Forderungen des Betriebsrates nachkommen? Welche kann er ablehnen? Wie lassen sich Konflikte vermeiden und lösen?

Nach diesem Business-Quickforum können Sie Interessen und Positionen des Unternehmens gegenüber dem Betriebsrat effektiver vertreten und lösungsorientiert umsetzen.

Sie erhalten konkrete Anregungen und Hinweise, wie Sie gesetzliche Spielräume nutzen können, um mit dem Betriebsrat unter Berücksichtigung unternehmerisch-wirtschaftlicher Interessen zu einem angemessenen Ausgleich kommen zu können.

Zielgruppe

Vorstände, Geschäftsführer, Personalleiter/-referenten

Was können Sie nach dem Business-Quickforum erwarten?

Sie erhalten einen Überblick über die Grundlage des Betriebsverfassungsrechtes sowie der einschlägigen Mitwirkungs- bzw. Mitbestimmungsrechte der einzelnen Organe des BetrVG und

  • lernen, wie Sie mit der Arbeitnehmervertretung eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufbauen können
  • erfahren Hintergründe über taktische Erwägungen in der Verhandlung mit dem Betriebsrat über mitbestimmungspflichtige Sachverhalte
  • lernen, für den Arbeitgeber nutzbringende Verhandlungsergebnisse zu erzielen
  • lernen, wie Sie in schwierigen Verhandlungssituationen mit dem Betriebsrat umgehen sollen, um so Blockaden zu vermeiden
  • gewinnen Sicherheit im Umgang mit den Arbeitnehmervertretern
  • lernen die Grenzen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates kennen
  • können Chancen und Risiken bei der Regelung mitbestimmungsrechtlicher Angelegenheiten einschätzen

Themenschwerpunkte

  • Grundlagen der Betriebsverfassung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
  • Taktische Hinweise im Umgang mit dem Betriebsrat

Programmablauf


14.00 UhrBegrüßung
 
14.05 UhrWie stellt sich die Arbeitnehmervertretungsstruktur in der Betriebsverfassung dar? Welche Organe gibt es im Betriebsverfassungsrecht? Was ist ein Betriebsrat, ein Wirtschaftsausschuss oder ein Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat? Wann sind diese Organe zu bilden? Welche Kompetenzen haben diese? Wann sind Wirtschaftsausschuss oder Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat zu beteiligen? Wie sind diese zu beteiligen?
 
14.50 UhrPause
 
15.00 UhrWelche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat in sozialen Angelegenheiten? Wie wirkt sich die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG auf Beteilungsrecht nach § 87 BetrVG aus? Was kann der Arbeitgeber tun, wenn der Betriebsrat die Mitwirkung bei einer regelungsbedürftigen Frage blockiert? Wann ist die Anrufung der Einigungsstelle sinnvoll? Wann ist der Betriebsrat bei personellen Angelegenheiten zu beteiligen? Wann liegt eine Einstellung oder Versetzung vor? Wie ist der Betriebsrat bei einer Kündigung zu beteiligen? Welche Angaben kann der Betriebsrat verlangen? Welche Informationen muss der Arbeitgeber liefern? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat einer personellen Maßnahme nicht zustimmt?
 
15.50 UhrKaffeepause
 
16.10 UhrBestehen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in wirtschaftlichen Angelegenheiten? Wann liegt eine beteiligungspflichtige Betriebsänderung vor? Was ist ein Interessenausgleich, was ist ein Sozialplan? Was kann der Arbeitgeber machen, wenn der Betriebsrat die Mitwirkung bei der Umsetzung der Betriebsänderung verweigert? Kann der Betriebsrat die Unterlassung der Maßnahme verlangen und gerichtlich durchsetzen? Praktische Fragen im Zusammenhang mit der Verhandlung eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans.
 
17.00 UhrPause
 
17.10 UhrWie kann der Arbeitgeber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung aufbauen? Was kann der Arbeitgeber machen, wenn die Fronten im Rahmen einer Verhandlung verhärtet sind? Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einer Einigung - zwingen -? Wie können Sie Ihre unternehmerischen Zielsetzungen optimal verwirklichen und Risiken eingrenzen?
 
18.00 UhrGet-Together, Erfahrungsaustausch mit Führungskräften und Unternehmern, Kontaktpflege
 
19.00 UhrEnde der Veranstaltung

Referent: Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln
 

Bonusprogramm

240 Punkte (Nur für Club-Mitglieder!)

Seminardauer

4 Stunden

Investition

EUR 325,00 + MwSt.


TERMINE ORT ONLINE BUCHEN
26.04.2012 Maritim Rhein-Main-Hotel
64295 Darmstadt
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24.10.2012 Maritim Rhein-Main-Hotel
64295 Darmstadt
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